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Gutachterausschuss
Verkehrswertermittlung bebauter/unbebauter Grundstücke im Zuge der Gewährung von Sozialleistungen
Im Rahmen der Beantragung oder Gewährung von Sozialleistungen und wenn bei den Hilfebedürftigen Haus- und/oder Grundbesitz vorhanden ist, erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag der Sozialbehörden ein Kurzgutachten über den Wert der Immobilie beziehungsweise des Grundbesitzes. Die Wertermittlung erfolgt im Wege der Amtshilfe im Sinne des § 3 Sozialgesetzbuch (SGB X) und ist gemäß § 64 SGB X kostenfrei. Antragsberechtigt sind hier nur die jeweiligen Jobcenter, Sozialämter, sowie der Bezirk Unterfranken.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Herr
Bischoff
Geschäftsstellenleiter
09371 501-173
09371 50179-119
Herr
Fuller
Sachbearbeiter
09371 501-163
09371 50179-119
Rechtsvorschriften:
§§ 192 - 199 Baugesetzbuch (BauGB) - Wertermittlung
Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
Informationen des BayernPortals:
Grundstückswerte; Verkehrswertgutachten
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